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Thomas Reissmann

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Neue Verbraucherrechte

Mit 13. Juni 2014 sind – in Umsetzung der europäischen Verbraucherrechterichtlinie - wesentliche Änderungen ua. des Konsumentenschutzgesetzes erfolgt; Geschäfte außerhalb von Geschäftsräumlichkeiten („Auswärtsgeschäfte“), und Fernabsatzgeschäfte (wie etwa über Webshops) wurden in einem neuen Gesetz, dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz, detailliert geregelt.


Die Rücktrittsfrist wurde (nunmehr EU-einheitlich) mit 14 Kalendertagen bestimmt. Sie beginnt bei Kaufverträgen: mit Erhalt der Ware, bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen: mit Vertragsabschluss. Informiert der Unternehmer den Verbraucher nicht vor Abgabe der Bestellung detailliert über sein Rücktrittsrecht, verlängert sich die Rücktrittsfrist um 1 Jahr.  Holt der Unternehmer die Informationen (zB. im Zuge der Lieferung der Ware oder bei Beginn seiner Dienstleistung) allerdings nach, so beginnt ab diesem Zeitpunkt die 14-tägige Rücktrittsfrist zu laufen.


Neben derart empfindliche Rechtsfolgen bei Nichtbeachtung der Informationspflichten, werden Betreiber von Webshops verpflichtet, Ihre Kunden mit einem eindeutigen Button auf einen Vertragsabschluss hinzuweisen („Button-Lösung“). Dieser Button muss zwingend mit „kostenpflichtig bestellen“ oder einem ähnlich deutlichen Hinweis versehen sein.


Die neuen Regelungen sind derart komplex, dass einerseits Unternehmern anzuraten ist, das Procedere von Geschäftsanbahnung- und Abwicklung sowie ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtlich prüfen zu lassen und andererseits Verbrauchern, die übereilt einen Vertrag geschlossen haben, zu empfehlen ist, rasch rechtlichen Rat einzuholen.