Mit 13. Juni 2014 sind – in Umsetzung der europäischen Verbraucherrechterichtlinie
- wesentliche Änderungen ua. des Konsumentenschutzgesetzes erfolgt; Geschäfte außerhalb
von Geschäftsräumlichkeiten („Auswärtsgeschäfte“), und Fernabsatzgeschäfte (wie etwa
über Webshops) wurden in einem neuen Gesetz, dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz,
detailliert geregelt.
Die Rücktrittsfrist wurde (nunmehr EU-einheitlich) mit 14 Kalendertagen bestimmt.
Sie beginnt bei Kaufverträgen: mit Erhalt der Ware, bei Verträgen über die Erbringung
von Dienstleistungen: mit Vertragsabschluss. Informiert der Unternehmer den Verbraucher
nicht vor Abgabe der Bestellung detailliert über sein Rücktrittsrecht, verlängert
sich die Rücktrittsfrist um 1 Jahr. Holt der Unternehmer die Informationen (zB.
im Zuge der Lieferung der Ware oder bei Beginn seiner Dienstleistung) allerdings
nach, so beginnt ab diesem Zeitpunkt die 14-tägige Rücktrittsfrist zu laufen.
Neben derart empfindliche Rechtsfolgen bei Nichtbeachtung der Informationspflichten,
werden Betreiber von Webshops verpflichtet, Ihre Kunden mit einem eindeutigen Button
auf einen Vertragsabschluss hinzuweisen („Button-Lösung“). Dieser Button muss zwingend
mit „kostenpflichtig bestellen“ oder einem ähnlich deutlichen Hinweis versehen sein.
Die neuen Regelungen sind derart komplex, dass einerseits Unternehmern anzuraten
ist, das Procedere von Geschäftsanbahnung- und Abwicklung sowie ihre Allgemeinen
Geschäftsbedingungen rechtlich prüfen zu lassen und andererseits Verbrauchern, die
übereilt einen Vertrag geschlossen haben, zu empfehlen ist, rasch rechtlichen Rat
einzuholen.