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NÖN Artikel 22.04.2013

Was ist eine stille Beteiligung ?


Stille Beteiligungen sind eine Möglichkeit, sich als Kapitalgeber und sog. Stiller Gesellschafter mit einer Einlage an Unternehmen zu beteiligen. Immer häufiger finden sich solche Modelle etwa in Form von Mitarbeiterbeteiligungen oder zur Finanzierung von Startups von High-Tech-Unternehmen, Windkraftprojekten udgl.


Die Beteiligung wird deshalb als „Stille“ Gesellschaft bezeichnet, weil sie nach außen, insbesondere im Firmenbuch, nicht aufscheint und auch im internen Verhältnis regelmäßig keine Mitspracherechte gewährt. Die nähere Gestaltung des Beteiligungsverhältnisses und der wechselseitigen Rechte und Pflichten erfolgt im (sinnvoller Weise schriftlich abzufassenden) Gesellschaftsvertrag. Bei der typischen Form der Stillen Gesellschaft wird der Investor nur am Gewinn und – in der Regel bis zur Höhe seiner Einlage - an allfälligen Verlusten beteiligt; eine Verlustbeteiligung kann vertraglich aber auch ausgeschlossen werden. Von einer atypischen stillen Gesellschaft spricht man hingegen dann, wenn der Kapitalgeber auch am Vermögen des Unternehmens und allfälligen stillen Reserven partizipiert.


Stille Beteiligungen an einem Unternehmen sind grundsätzlich ein risikoträchtiges Geschäft. Gerade in Zeiten gegen Null tendierender Bankzinsen können solche Kapitalanlagen zwar erfolgversprechend sein, jedoch sollte sie nur eingehen, wer sein Kapital nicht kurzfristig benötigt und im Extremfall auch einen Totalverlust verkraften kann.