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Mag.

Thomas Reissmann

RECHTSANWALT

Kanzlei

Datenschutzerklärung

Grundlage für die Honorarberechnung österreichischer Rechtsanwälte sind zum einen das Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) und zum anderen die Allgemeinen Honorar-Kriterien des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages (AHK), wobei sich die Höhe jeweils nach dem Wert der Sache und dem Umfang der erbrachten Leistungen richtet. Daneben besteht die Möglichkeit individueller Honorarvereinbarungen, etwa auf Basis eines Stundensatzes oder im Rahmen einer Pauschale. Generell unzulässig ist jede Form der Beteiligung des Anwaltes am Prozesserfolg bzw. Zugewinn des Klienten.

Die Kostenfrage ist Bestandteil jeder wirtschaftlichen Entscheidung. Ich erachte es als Teil des wechselseitigen Vertrauensverhältnisses, über die zu erwartenden Kosten so gut als möglich aufzuklären. Selten lässt sich jedoch der Umfang der zu erbringenden Leistungen im Voraus exakt bestimmen, da diese regelmäßig auch vom Verhalten der Gegenpartei abhängig sind. Eine laufende Beratung im Kostenpunkt gibt den Klienten meiner Kanzlei jedoch die Möglichkeit, Risiken, Kosten und Nutzen zu überschauen und ihre wirtschaftlichen Entscheidungen selbstständig zu treffen.

MEIN RECHT IST KOSTBAR – Broschüre der Rechtsanwaltskammer Wien


Honorare